EU-Leistungsschutzrecht: Journalistische Inhalte für Google häufig irrelevant

Uploadfilter haben die öffentliche Debatte um die EU-Richtlinie zum Urheberrecht geprägt. Eine andere Regelung ist dabei fast untergegangen: das EU-Leistungsschutzrecht. Wir haben überprüft, wie relevant journalistische Inhalte für die Trefferlisten von Google sind. Das Ergebnis zeigt: den überwältigenden Teil seines Geschäfts realisiert Google ohne die Nutzung von Inhalten der Presseverleger.

Das Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat im Rahmen der neuen Urheberrechtsrichtlinie der EU nun auch Europa erreicht. Im Kern geht es dabei unter anderem um die Frage, ob die Anzeige von Snippets journalistischer Inhalte lizenzpflichtig wird.

Um einzuschätzen, wie wichtig journalistische Inhalte für Google sind, haben wir unsere Datenbanken durchforstet und analysiert, welche Größe und Relevanz dieser Teilbereich der Suchergebnisse für Google eigentlich hat.

Unsere Datenanalyse

In einem ersten Schritt haben wir definiert, welche Treffer unter diese Regelung fallen. Da es keine verbindliche, öffentliche Liste gibt, sind wir so vorgegangen, dass wir alle Domains genommen haben, die in der letzten Woche mindestens fünf Artikel über Google News veröffentlicht haben.

Das Ergebnis haben wir um Domains bereinigt, die offensichtlich zum größten Teil keine journalistischen Inhalte bereitstellen. Das Ergebnis ist eine Liste mit 1.278 Domains, die als Grundlage für die folgenden Analysen dienen. Die Methode der Auswertung entspricht dem Vorgehen, dass wir bereits bei der letzten Analyse 2012 angewendet haben.

Nur 0,25% der kommerziellen Suchbegriffe journalistisch geprägt

Zuerst wollten wir natürlich wissen, wie relevant journalistische Inhalte für die Suchbegriffe sind, mit denen Google Geld in der Google Suche verdient (Google News enthält keine Anzeigen).

Dafür haben wir die Anzahl der Suchbegriffe gemessen, bei denen Domains von der Liste der 1.278 Domains mindestens fünf Treffer der üblichen zehn organischen Suchergebnisse auf der ersten Seite ausmachen und zusätzlich, als Indikator für die Werthaltigkeit der Suche für Google, auch Werbung (Google Ads oder Google Shopping) angezeigt wird.

Hier fällt das Ergebnis erstaunlich niedrig aus: von den rund 53 Millionen (genau: 53.269.494) untersuchten Suchbegriffen ist es nur bei 132.772 Suchbegriffen der Fall, dass die organischen Suchergebnisse journalistisch geprägt sind und zusätzlich Anzeigen eingeblendet werden. Damit sind nur 0,25% der journalistisch geprägten Suchbegriffe für Google kommerziell auch relevant.

4,65% der Suchbegriffe sind journalistisch geprägt

Als nächste Analyse wollten wir wissen, für wie viele Suchbegriffe bei Google journalistische Inhalte prägend sind. Dafür haben wir die Anzahl der Suchbegriffe gemessen, bei denen Domains von der Liste mindestens fünf Treffer der üblichen zehn Ergebnisse auf der ersten Seite ausmachen.

Von den gut 53 Millionen Suchbegriffen betrifft das 2.478.314 Suchbegriffe. Somit sind 4,65% der Suchbegriffe bei Google journalistisch geprägt. Die gleiche Auswertung, nur mit sieben und nicht mit fünf Treffer auf der ersten Suchergebnisseite, führt übrigens zu einem Anteil von nur noch 1,64% stark journalistisch geprägten Suchbegriffen.

7,89% aller Treffer von journalistischen Domains

Abschließend wollten wir wissen, wie viele Treffer insgesamt von journalistischen Domains stammen. In Summe haben wir gut 2,6 Milliarden Google-Treffer ausgewertet (2.680.347.542 um genau zu sein). Diese Google Treffer liefern ein repräsentatives Bild über das Suchverhalten in Deutschland auf Google.de

Von diesen 2,6 Milliarden Treffer stammen rund 211 Millionen Treffer (genau: 211.406.880) von Domains aus der oben definierten Domain-Liste. Somit sind auf Basis unserer Datenanalyse derzeit 7,89% der Google Treffer von der neuen EU-Regelung betroffen.

Die 50 bei Google erfolgreichsten journalistischen Domains machen übrigens alleine bereits 3,24% der Google-Treffer aus und sind damit für einen großen Teil der betroffenen Ergebnisse verantwortlich.

Fazit

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es in Deutschland bereits seit 2013. Es hat nicht dazu geführt, dass Google Snippet-Lizenzen an Verlage gezahlt hat. In Spanien hat eine vergleichbare Regelung zur Folge, dass Google News und zahlreiche vergleichbare Dienste eingestellt wurden, ein Großteil insbesondere kleinerer Verlage erhebliche Traffic-Einbußen zu verzeichnen hatten (Studie)  und sich auch große Zeitungen wie El Pais öffentlich gegen ein Leistungsschutzrecht stellen.

Bereits heute ist eine weitreichende Steuerung der Indexierung und Anzeige von Suchtreffern in den Google Suchergebnissen möglich. Jeder Seitenbetreiber kann die Indexierung vollständig verbieten (robots.txt) oder auch granular die Anzeige von Snippets für jedes Dokument individuell steuern (meta robots).

Doch die Quadratur des Kreises wird nicht gelingen: sowohl in den Google-Ergebnissen mit Snippet gelistet werden, um von den Besuchern zu profitieren als auch zusätzlich noch eine Lizenzabgabe zu erhalten. Auf Basis unserer Auswertungen wird deutlich, dass die journalistischen Angebote für Google kommerziell nicht relevant genug sind. Google kann im Zweifel auf diese Angebote in den Trefferlisten verzichten.

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