PageRank-Herabsetzung
Es ist anzunehmen dass diese Herabstufung die am häufigsten auftretende Strafe ist seitdem Google eine harte Gangart gegen den Linkhandel im Herbst 2007 angekündigt hat. Bei dieser Strafe wird der PageRank einer Seite, die offensichtlich Links verkauft um einige Punkte herabgesetzt. Obwohl dies fast täglich geschieht scheinen dieser Eingriffe immer noch manuell getätigt zu werden was ein Hinweis darauf sein kann dass die Umsetzung der Strafe noch in ihren Anfängen steckt. Auch zieht diese Strafe zu diesem Zeitpunkt keine negativen Auswirkungen auf das Ranking der betroffenen Seite mit sich.
Keyword-Zurückstufung
Bei dieser Ranking-Strafe wird die Position der Seite nur für ein oder für eine kleine Gruppe von Keywords herabgesetzt. Die Erkennung dieser Strafe fällt in den meisten Fällen recht schwer da sie oft mit dem „Google-Everflux“, also der kontinuierlichen Veränderung in den Google-SERPs verwechselt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass hier sowohl ein manueller Eingriff als auch ein sogenannter „Filter“, also ein automatischer Eingriff durch die Maschine zugrunde liegen kann.
Seiten-Zurückstufung
Wie auch bei der Keyword-Zurückstufung wird hier in das Ranking eingegriffen, jedoch nicht nur für einzelne Keywords, sondern für alle Begriffe zu denen die Seite vormals gerankt hat. Je nach schwere des Vergehens wird die Seite um einige Plätze bei den Resultaten nach hinten befördert. Eine Wiederherstellung der alten Position kann unter Umständen sehr kompliziert und langwierig sein.
Delisting
Bei einem Delisting wird die komplette Seite aus dem Googleindex gelöscht. Die Chance sie mit ähnlichen Inhalten oder dem gleichen Seitenbetreiber wieder in den Index zu bekommen, ist sehr gering. Für ein Delisting benötigt es eine massive und andauernde Überschreitung der Google-Richtlinien. In der Vergangenheit gab es bereits eine Verschärfung dieser Strafe in der alle Domains, die auf einer IP oder in einem IP-Bereich lagen aus dem Index geworfen wurden. Diese Strafe gibt es jedoch äußerst selten und wird von Google begründet.
Nachdem bekannt ist welche verschiedenen Arten der Bestrafung von Google auferlegt werden besteht der nächste Schritt darin, eine Reihe von Tests vorzustellen die in der Lage sind die jeweilige Strafe zu erkennen. Im Gegensatz zu der obigen Auflistung werden die Tests in umgekehrter Reihenfolge vorgestellt, so dass sie als Ausschlussverfahren von schwerster zur leichtesten angewandt werden können um einer möglichen Google-Penalty auf die Spur zu kommen. Die PageRank-Abwertung wurde weggelassen da sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Einfluss auf das Ranking hat und es auch keinem Test zur Erkennung dieser Strafe bedarf.
Delisting erkennen
Der erste Test ist eine simple Site-Abfrage: „site:domain.tld“. Sollte die Domain nicht mehr indexiert sein, was bedeutet dass Google keine Seite(n) für die Domain finden kann, muss dies nicht unbedingt ein Delisting bedeuten. Gerade bei neuen Domains dauert es üblicherweise einige Zeit, bis die Seiten dauerhaft in den Googleindex aufgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit das Google, bei Inhalten die unter verschiedenen Domains online sind, eine der anderen Domains indexiert hat. In diesem Fall sollte zusätzlich geprüft werden, ob weitere Domains aufgeschaltet sind und, sollte dies der Fall sein, eine Standarddomain definiert werden. Wenn dies alles nicht zutrifft, die Seite häufig genug verlinkt ist aber die Domain trotzdem nicht mehr im Index zu finden ist dann wurde ein Delisting durchgeführt.
Seiten-Zurückstufung erkennen
Als zweiter Test für die Feststellung seitenweiter Zurückstufungen dient die Suche nach dem Domain- beziehungsweise Seitennamen. Üblicherweise sollte hierbei die Domain an der ersten Stelle der Ergebnisse stehen, in letzter Zeit zunehmend auch noch mit Sitelinks ausgestattet. Sollte dies nicht der Fall sein kann davon ausgegangen werden dass eine Google-Penalty vorliegt. Absichern kann man sich zusätzlich noch über die Suche nach Keyword-Kombinationen, die so selten und wenig umkämpft sind, dass die Domain im Normalfall unter den ersten Ergebnissen stehen müsste. Ein recht sicherer Hinweis auf eine Google-Strafe ist es wenn die Seite bei Position 30, 60 oder auf der letzten Resultatseite zu finden ist.
Keyword-Zurückstufung erkennen
Eine Erkennung von Keyword-bezogenen Strafen und filtern gestaltet sich durch die kontinuierliche Aktualisierung der Google-Resultate, auch Everflux genannt, die Einbindung von Quellen wie Google-News oder YouTube sowie den unterschiedlichen Datenbestand auf Googles Datenzentren als recht komplex. Eine sinnvolle Auswertung von Keyword-Monitoring Daten auf auffällige Rankingverluste, die ein Keyword innerhalb kürzester Zeit erleidet, kann hier Aufschluss über eine mögliche Strafe geben. Auffällig ist in diesem Kontext ebenfalls ein Abfall über 30 oder 60 Positionen, sowie die Positionierung am Ende der Ergebnisliste. Eine Möglichkeit um diesen Filter zu umgehen ist das Keyword mit Akzenten zu versehen, wodurch aus „kredit“ beispielsweise „krèdit“ wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin die „häufigsten Suchanfragen“ aus den Google-Webmaster-Tools, zu erreichen über Dashboard->Domain->Statistiken, mit den realen Ergebnissen abzugleichen. Sollte das Keyword innerhalb der Google-Tools auf Platz 3 gesehen werden, in den realen Google-Resultaten aber nur auf Position 950 zu finden sein, kann dem nachgegangen werden.
Sollte keiner dieser Tests zutreffen dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das die Positionsschwankungen der Seite im normalen Bereich liegen und eher auf Faktoren wie eine Neubewertung der Backlinks oder einer Umstellung in der internen Verlinkung zurückzuführen sind.
Nachdem nun bekannt sein sollte ob eine Google-Strafe vorliegt, stellt sich die Frage wie sich diese beheben lässt. Die Beseitigung einer Strafe ist ungleich schwerer als die Suche danach.
PageRank-Herabsetzung beheben
Bei einer PageRank-Herabsetzung aufgrund von „Linkverkauf“ müssen zuerst die Links entweder entfernt oder auf Nofollow gesetzt werden wonach ein Reinclusion-Request gestellt werden muss. Darin sollte beteuert werden dass der Verkauf ein Fehler war und dass so etwas nicht noch einmal vorkommen wird. Daraufhin sollte nach wenigen Tagen der alte PageRank wieder vorhanden sein.
Keyword- und Seite-Zurückstufung beheben
Anders als bei PageRank-Herabsetzungen und Delistings, welche manuell durchgeführt werden, kommen die Keyword- und Seiten-Zurückstufungen durch einen Algorithmus zu Stande. Da Googles Algorithmen geheim sind kann hier nur spekuliert werden, jedoch ist davon auszugehen dass ein oder mehrere Signale der Seite, die Google für sein Ranking auswertet, zu weit vom „Normalen“ abweichen. Dabei kann es sich um eine Reihe von OnPage-Faktoren oder auch OffPage-Faktoren handeln. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten dass die Warnungen vor dem übermäßigen Gebrauch von Webkatalogen, Artikelverzeichnissen und weiteren Methoden des „Backlinkaufbaues“ nicht von ungefähr kommen. Nachdem die Punkte, von denen man glaubt der Auslöser der Penalty zu sein, behoben sind muss nichts weiter getan werden als zu warten. Google wird die Seite automatisch in bestimmten Abständen besuchen und dann die gefundenen Signale neu bewerten. Dies kann jedoch, unter anderem, einige Wochen in Anspruch nehmen.
Delisting beheben
Ähnlich der PageRank-Abwertung bedarf ein Delisting eines Reinclusion-Requests. Dazu muss jedoch zuerst der Fehler gefunden und behoben werden. Hierzu ist es hilfreich, Googles „Richtlinien für Webmaster“ genau zu studieren, sollte der Fehler nicht sofort erkenntlich sein. Nach der Behebung muss ein ehrlicher und glaubhafter Reinclusion-Request gestellt werden, woraufhin Google sich die veränderte Seite ansehen wird und dann entscheidet ob sie glauben, dass die „Vergehen“ der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Einige Tage später wird bei positiver Entscheidung die Seite wieder im Google-Index vertreten sein. Hierzu ist noch anzumerken das es zur Zeit noch kein Feedback auf Reinclusion-Requests gibt und daher Geduld zu bewahren ist.
Wichtig im Zusammenhang mit Google-Strafen ist die kontinuierliche Beobachtung der eigenen Seite. Gerade Kennzahlen, die einem bei der Suche nach dem Grund der Penalty helfen können, dürfen nicht erst erhoben werden, wenn es bereits zu spät ist. Angaben über die Zahl der indexierten Seiten, Backlinks und Keywordpositionen sollten regelmäßig und vergleichbar in nicht zu großen Intervallen gespeichert werden.
Es ist anzunehmen dass diese Herabstufung die am häufigsten auftretende Strafe ist seitdem Google eine harte Gangart gegen den Linkhandel im Herbst 2007 angekündigt hat. Bei dieser Strafe wird der PageRank einer Seite, die offensichtlich Links verkauft um einige Punkte herabgesetzt. Obwohl dies fast täglich geschieht scheinen dieser Eingriffe immer noch manuell getätigt zu werden was ein Hinweis darauf sein kann dass die Umsetzung der Strafe noch in ihren Anfängen steckt. Auch zieht diese Strafe zu diesem Zeitpunkt keine negativen Auswirkungen auf das Ranking der betroffenen Seite mit sich.
Keyword-Zurückstufung
Bei dieser Ranking-Strafe wird die Position der Seite nur für ein oder für eine kleine Gruppe von Keywords herabgesetzt. Die Erkennung dieser Strafe fällt in den meisten Fällen recht schwer da sie oft mit dem „Google-Everflux“, also der kontinuierlichen Veränderung in den Google-SERPs verwechselt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass hier sowohl ein manueller Eingriff als auch ein sogenannter „Filter“, also ein automatischer Eingriff durch die Maschine zugrunde liegen kann.
Seiten-Zurückstufung
Wie auch bei der Keyword-Zurückstufung wird hier in das Ranking eingegriffen, jedoch nicht nur für einzelne Keywords, sondern für alle Begriffe zu denen die Seite vormals gerankt hat. Je nach schwere des Vergehens wird die Seite um einige Plätze bei den Resultaten nach hinten befördert. Eine Wiederherstellung der alten Position kann unter Umständen sehr kompliziert und langwierig sein.
Delisting
Bei einem Delisting wird die komplette Seite aus dem Googleindex gelöscht. Die Chance sie mit ähnlichen Inhalten oder dem gleichen Seitenbetreiber wieder in den Index zu bekommen, ist sehr gering. Für ein Delisting benötigt es eine massive und andauernde Überschreitung der Google-Richtlinien. In der Vergangenheit gab es bereits eine Verschärfung dieser Strafe in der alle Domains, die auf einer IP oder in einem IP-Bereich lagen aus dem Index geworfen wurden. Diese Strafe gibt es jedoch äußerst selten und wird von Google begründet.
Nachdem bekannt ist welche verschiedenen Arten der Bestrafung von Google auferlegt werden besteht der nächste Schritt darin, eine Reihe von Tests vorzustellen die in der Lage sind die jeweilige Strafe zu erkennen. Im Gegensatz zu der obigen Auflistung werden die Tests in umgekehrter Reihenfolge vorgestellt, so dass sie als Ausschlussverfahren von schwerster zur leichtesten angewandt werden können um einer möglichen Google-Penalty auf die Spur zu kommen. Die PageRank-Abwertung wurde weggelassen da sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Einfluss auf das Ranking hat und es auch keinem Test zur Erkennung dieser Strafe bedarf.
Delisting erkennen
Der erste Test ist eine simple Site-Abfrage: „site:domain.tld“. Sollte die Domain nicht mehr indexiert sein, was bedeutet dass Google keine Seite(n) für die Domain finden kann, muss dies nicht unbedingt ein Delisting bedeuten. Gerade bei neuen Domains dauert es üblicherweise einige Zeit, bis die Seiten dauerhaft in den Googleindex aufgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit das Google, bei Inhalten die unter verschiedenen Domains online sind, eine der anderen Domains indexiert hat. In diesem Fall sollte zusätzlich geprüft werden, ob weitere Domains aufgeschaltet sind und, sollte dies der Fall sein, eine Standarddomain definiert werden. Wenn dies alles nicht zutrifft, die Seite häufig genug verlinkt ist aber die Domain trotzdem nicht mehr im Index zu finden ist dann wurde ein Delisting durchgeführt.
Seiten-Zurückstufung erkennen
Als zweiter Test für die Feststellung seitenweiter Zurückstufungen dient die Suche nach dem Domain- beziehungsweise Seitennamen. Üblicherweise sollte hierbei die Domain an der ersten Stelle der Ergebnisse stehen, in letzter Zeit zunehmend auch noch mit Sitelinks ausgestattet. Sollte dies nicht der Fall sein kann davon ausgegangen werden dass eine Google-Penalty vorliegt. Absichern kann man sich zusätzlich noch über die Suche nach Keyword-Kombinationen, die so selten und wenig umkämpft sind, dass die Domain im Normalfall unter den ersten Ergebnissen stehen müsste. Ein recht sicherer Hinweis auf eine Google-Strafe ist es wenn die Seite bei Position 30, 60 oder auf der letzten Resultatseite zu finden ist.
Keyword-Zurückstufung erkennen
Eine Erkennung von Keyword-bezogenen Strafen und filtern gestaltet sich durch die kontinuierliche Aktualisierung der Google-Resultate, auch Everflux genannt, die Einbindung von Quellen wie Google-News oder YouTube sowie den unterschiedlichen Datenbestand auf Googles Datenzentren als recht komplex. Eine sinnvolle Auswertung von Keyword-Monitoring Daten auf auffällige Rankingverluste, die ein Keyword innerhalb kürzester Zeit erleidet, kann hier Aufschluss über eine mögliche Strafe geben. Auffällig ist in diesem Kontext ebenfalls ein Abfall über 30 oder 60 Positionen, sowie die Positionierung am Ende der Ergebnisliste. Eine Möglichkeit um diesen Filter zu umgehen ist das Keyword mit Akzenten zu versehen, wodurch aus „kredit“ beispielsweise „krèdit“ wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin die „häufigsten Suchanfragen“ aus den Google-Webmaster-Tools, zu erreichen über Dashboard->Domain->Statistiken, mit den realen Ergebnissen abzugleichen. Sollte das Keyword innerhalb der Google-Tools auf Platz 3 gesehen werden, in den realen Google-Resultaten aber nur auf Position 950 zu finden sein, kann dem nachgegangen werden.
Sollte keiner dieser Tests zutreffen dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das die Positionsschwankungen der Seite im normalen Bereich liegen und eher auf Faktoren wie eine Neubewertung der Backlinks oder einer Umstellung in der internen Verlinkung zurückzuführen sind.
Nachdem nun bekannt sein sollte ob eine Google-Strafe vorliegt, stellt sich die Frage wie sich diese beheben lässt. Die Beseitigung einer Strafe ist ungleich schwerer als die Suche danach.
PageRank-Herabsetzung beheben
Bei einer PageRank-Herabsetzung aufgrund von „Linkverkauf“ müssen zuerst die Links entweder entfernt oder auf Nofollow gesetzt werden wonach ein Reinclusion-Request gestellt werden muss. Darin sollte beteuert werden dass der Verkauf ein Fehler war und dass so etwas nicht noch einmal vorkommen wird. Daraufhin sollte nach wenigen Tagen der alte PageRank wieder vorhanden sein.
Keyword- und Seite-Zurückstufung beheben
Anders als bei PageRank-Herabsetzungen und Delistings, welche manuell durchgeführt werden, kommen die Keyword- und Seiten-Zurückstufungen durch einen Algorithmus zu Stande. Da Googles Algorithmen geheim sind kann hier nur spekuliert werden, jedoch ist davon auszugehen dass ein oder mehrere Signale der Seite, die Google für sein Ranking auswertet, zu weit vom „Normalen“ abweichen. Dabei kann es sich um eine Reihe von OnPage-Faktoren oder auch OffPage-Faktoren handeln. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten dass die Warnungen vor dem übermäßigen Gebrauch von Webkatalogen, Artikelverzeichnissen und weiteren Methoden des „Backlinkaufbaues“ nicht von ungefähr kommen. Nachdem die Punkte, von denen man glaubt der Auslöser der Penalty zu sein, behoben sind muss nichts weiter getan werden als zu warten. Google wird die Seite automatisch in bestimmten Abständen besuchen und dann die gefundenen Signale neu bewerten. Dies kann jedoch, unter anderem, einige Wochen in Anspruch nehmen.
Delisting beheben
Ähnlich der PageRank-Abwertung bedarf ein Delisting eines Reinclusion-Requests. Dazu muss jedoch zuerst der Fehler gefunden und behoben werden. Hierzu ist es hilfreich, Googles „Richtlinien für Webmaster“ genau zu studieren, sollte der Fehler nicht sofort erkenntlich sein. Nach der Behebung muss ein ehrlicher und glaubhafter Reinclusion-Request gestellt werden, woraufhin Google sich die veränderte Seite ansehen wird und dann entscheidet ob sie glauben, dass die „Vergehen“ der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Einige Tage später wird bei positiver Entscheidung die Seite wieder im Google-Index vertreten sein. Hierzu ist noch anzumerken das es zur Zeit noch kein Feedback auf Reinclusion-Requests gibt und daher Geduld zu bewahren ist.
Wichtig im Zusammenhang mit Google-Strafen ist die kontinuierliche Beobachtung der eigenen Seite. Gerade Kennzahlen, die einem bei der Suche nach dem Grund der Penalty helfen können, dürfen nicht erst erhoben werden, wenn es bereits zu spät ist. Angaben über die Zahl der indexierten Seiten, Backlinks und Keywordpositionen sollten regelmäßig und vergleichbar in nicht zu großen Intervallen gespeichert werden.