Nach dem Louis Vuitton-Fall in Frankreich ist nun auch in Deutschland das erste Urteil zu Google AdWords ergangen. Preispiraten.de hatte vor dem Landgericht Hamburg geklagt, weil bei dem Keyword Preispiraten auch für Preisserver.de, ein Plagiat von dem Preispiraten-Tool geworben wurde. Google droht bei Nichteinhaltung des Urteils nun eine Strafe von 250.000 oder 6 Monate Ordnungshaft.
Guten Tag!
Im Moment geht wieder eine Abmahnwelle durchs Land, die die Google AdWords Kampagnen betreffen. Sobald man ein keyword gebucht hat um seine Anzeige neben diesem keyword schalten zu lassen, kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn man das Wort nicht einklammert. Mehr dazu gibt es auf der Webseite
http://www.theobroma-cacao.de/forum/bezugsquellen-geschaefte/abmahnungen-most-schokolade-260.html
Man sei vorgewarnt! Bucht man z.B. das Wort Saft und nicht [Saft], kann die Anzeige neben den Suchergebnissen neben einem namhaften Safthersteller erscheinen, da Google das Wort weitreichend schaltet (also alles was mit Saft oder Getränken zu tun haben könnte). Man könnte dieses zum Anlass nehmen eine Abmahnung wg. Markenrechtsverletzungen zu verschicken.
Die Rechtssprechung ist in dieser Sache noch nicht eindeutig. Selbst auch wenn man diesen Markennamen gebucht hat.
Mich hat es getroffen. Und ich werde den Fall vom Gericht klären lassen. Wie meine Mitstreiter auch.
Grüße Dirk
Danke für den Hinweis, Dirk