Auf rund 10.000 Metern Höhe zwischen Frankfurt und Seattle macht man sich so seine Gedanken. Über (fehlenden) Umgangsformen, seltsam synchronisierte Filme oder die Arbeitsweise mancher SEO-Agenturen – und schon wären wir beim Thema. Seit Monaten, wenn nicht sogar seit Jahren muss allen, die sich hauptberuflich mit Suchmaschinenoptimierung beschäftigen, klar sein, dass Google gewisse Vorgehensweisen beim Linkbuilding nicht mehr akzeptiert. Neben dem großen Block des Linkkaufs und –verkaufs, um den es zwar mittlerweile eher wieder ruhig geworden ist, bei dem die PageRank-Abwertung verkaufender Seite kontinuierlich weitergeht, sind das hauptsächlich Links aus Webkatalogen und Artikelverzeichnissen. Gucke ich mir alleine PageRank-Veränderungen der letzten Tage an, so finden sich hier zahlreiche Seiten aus eben diesem Schema:
onlineshop-artikelverzeichnis.de. Old: 3, New: 0
artikel-liste.de. Old: 1, New: 0
artikelwand.de. Old: 3, New: 0
Das sind alles keine außerplanmäßigen PageRank-Updates für diese Seiten sondern manuelle Abwertungen. Google hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass der angezeigte PageRank auch eine Art Kommunikationsmittel dafür sei, welchen Seiten vertraut werde und welchen eben nicht – eindeutiger kann ein Votum gegen diese Art von Webkatalogen und Artikelverzeichnissen fast nicht mehr ausfallen.
Eine E-Mail einer größeren SEO-Agentur, die Admin-Zugang zu einem Webkatalog, den ich in den Urzeiten des Internets mal gestartet, seit Jahren allerdings nicht mehr pflege, haben wollte, um so ihre Kunden dort stressfrei einzutragen, hat mich jetzt zu folgender Frage gebracht: Ist das Vorgehen der SEO-Agentur bereits (grob) fahrlässig und ein Grund für mögliche Regressansprüche des Kunden bei Google-Strafen? Meinungen dazu?